Für Unternehmer - Steuern und SV
Für Unternehmer
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Vorsteuer

Die Umsatzsteuer soll grundsätzlich nur Lieferungen und Leistungen an Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher bzw. Konsumentinnen und Konsumenten belasten. Aus diesem Grund werden Umsätze zwischen Unternehmen entlastet. Erhält ein Unternehmer von einem anderen Unternehmer eine Lieferung oder sonstige Leistung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, kann sich der empfangende Unternehmer die Umsatzsteuer, die ihm in Rechnung gestellt wurde, vom Finanzamt erstatten lassen. Die Umsatzsteuer zwischen Unternehmerinnen und Unternehmern kann somit als durchlaufender Posten angesehen werden.

Wichtig ist, dass die in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge, die sich der leistungsempfangende Unternehmer erstatten lassen will, in Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen von einem Unternehmen an sein Unternehmen stehen. Darüber hinaus ist ein Vorsteuerabzug für solche Lieferungen ausgeschlossen, die der Unternehmer zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwendet. Als weitere Voraussetzung für den Vorsteuerabzug gilt eine den Formvorschriften entsprechende Rechnung.

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