Der Verkehrsabsetzbetrag beträgt € 487,00 (Wert 2025) jährlich. Bei Anspruch auf ein Pendlerpauschale erhöht sich der neue Verkehrsabsetzbetrag auf € 838,00 (Wert 2025), wenn das Einkommen der Steuerpflichtigen bzw. des Steuerpflichtigen € 14.812,00 (Wert 2025) im Kalenderjahr nicht übersteigt. Der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag vermindert sich zwischen einem Einkommen von € 14.812,00 (Wert 2025) und € 15.782,00 (Wert 2025) gleichmäßig einschleifend auf € 487,00 (Wert 2025).
Der Verkehrsabsetzbetrag erhöht sich um € 790,00 (Zuschlag, Wert 2025), wenn das Einkommen € 19.424,00 (Wert 2025) im Kalenderjahr nicht übersteigt. Der Zuschlag vermindert sich zwischen Einkommen von € 19.424,00 und € 29.743,00 (Wert 2025) gleichmäßig einschleifend auf null.