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Unbeschränkte Steuerpflicht

Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Das heißt, dass sich die Steuerpflicht grundsätzlich auf alle in- und ausländischen Einkünfte (Welteinkommen) erstreckt.

Auf das Vorliegen der österreichischen Staatsbürgerschaft wird für das Vorliegen der unbeschränkten Steuerpflicht im österreichischen Einkommensteuerrecht nicht abgestellt.

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