Sonderausgaben sind ganz bestimmte Aufwendungen, die vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Grundsätzlich handelt es sich bei Sonderausgaben um Aufwendungen, die nicht mit der Einkünfteerzielung, sondern mit der privaten Lebensführung in Zusammenhang stehen und aus diesem Grund nicht als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend gemacht werden können.
Zu den Sonderausgaben zählen beispielsweise:
- bestimmte Spenden
- Kirchenbeitrag
- Steuerberatungskosten