Zulagen aufgrund von Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen oder gesetzlichen Vorschriften, wie etwa Schmutzzulagen, Erschwerniszulagen oder Gefahrenzulagen, bleiben unter bestimmten Umständen bis zu einem Höchstbetrag von € 400,00 monatlich steuerfrei. Dieser Höchstbetrag umfasst neben den erwähnten Zulagen auch Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge.