Zu den Kosten, die im Falle von Dienstreisen auftreten und steuerlich berücksichtigt werden können, gehören Fahrtkosten, Verpflegungskosten (Taggelder) und Nächtigungskosten.
Zu den Kosten, die im Falle von Dienstreisen auftreten und steuerlich berücksichtigt werden können, gehören Fahrtkosten, Verpflegungskosten (Taggelder) und Nächtigungskosten.