Für Unternehmer - Steuern und SV
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Pensionistenabsetzbetrag

Dieser steht als Ersatz für den nicht zustehenden Verkehrsabsetzbetrag zu und beträgt € 1.002,00 p. a. (Wert ab 2025).

Dieser Absetzbetrag wird bei Einkommen zwischen € 21.245,00 und € 30.957,00 (Werte 2025) gleichmäßig von € 1.002,00 auf € 0,00 eingeschliffen.

Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag beträgt € 1.476,00 (Wert ab 2025) p.a., wenn:

Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag vermindert sich gleichmäßig einschleifend von € 1.476,00 (Wert 2025) auf € 0,00 bei Pensionseinkünften zwischen € 24.176,00 und € 30.957,00 (Werte 2025).

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