Das Einkommensteuergesetz sieht für bestimmte Einkünfte (z. B. Veräußerungsgewinne, die in Zusammenhang mit der Veräußerung oder Aufgabe stehen, wenn die Steuerpflichtige bzw. der Steuerpflichtige erwerbsunfähig ist oder die Erwerbstätigkeit aufgrund Pensionierung einstellt) den Hälftesteuersatz vor.