Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung werden – im Gegensatz zum Betriebsvermögensvergleich – die Geschäftsfälle dann wirksam, wenn es zu einem Zahlungsfluss kommt. Man spricht daher auch vom sogenannten „Zufluss-/Abflussprinzip“. Einnahmen sind erst dann steuerwirksam, wenn das Geld entweder bar vereinnahmt oder auf dem Bankkonto verfügbar ist. Dasselbe gilt im umgekehrten Sinn für die Ausgaben. Dementsprechend gilt etwa auch eine Anzahlung an Lieferantinnen und Lieferanten als gewinnmindernde Betriebsausgabe. Forderungen und Verbindlichkeiten werden erst durch die Bezahlung ergebniswirksam.