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Einkunftsarten

Das österreichische Einkommensteuergesetz kennt sieben Einkunftsarten:

Nur solche Einkünfte, die in eine dieser sieben Einkunftsarten fallen, sind steuerpflichtig.

Da der Begriff „sonstige“ Einkünfte keine Auffanggröße darstellt, sondern ebenfalls nur bestimmte Tatbestände aufzählt, gibt es Einkünfte, die nicht der Einkommensteuer unterliegen. Dazu zählen etwa Spiel- und Lotteriegewinne oder der Finderlohn.

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