Schmiergelder, deren Gewährung oder Annahme mit gerichtlicher Strafe bedroht ist, dürfen nicht abgesetzt werden (auch bei ausschließlich betrieblicher Veranlassung).
Schmiergelder, deren Gewährung oder Annahme mit gerichtlicher Strafe bedroht ist, dürfen nicht abgesetzt werden (auch bei ausschließlich betrieblicher Veranlassung).