Die Kleinunternehmerregelung in Österreich ermöglicht es Unternehmerinnen und Unternehmern mit einem Jahresumsatz von bis zu € 55.000,00 (brutto), von der Umsatzsteuer befreit zu sein. Das bedeutet, sie stellen ihren Kundinnen bzw. Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung und führen entsprechend keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Allerdings können sie im Gegenzug auch keine Vorsteuer für getätigte Einkäufe geltend machen. Bei einer Überschreitung der Umsatzgrenze um bis zu 10 % bleibt die Befreiung bis Jahresende bestehen. Erst im Folgejahr tritt die Umsatzsteuerpflicht ein. Unternehmer können jedoch freiwillig auf diese Befreiung verzichten, indem sie eine Optionserklärung abgeben und dann für mindestens fünf Jahre zur Umsatzsteuerpflicht wechseln.