Für Unternehmer - Rechtsformgestaltung
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Was ist der Investitionsfreibetrag?

Bei der Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens kann ab 2023 ein Investitionsfreibetrag (IFB) als Betriebsausgabe unter Beachtung folgender Regelungen geltend gemacht werden:

Für folgende Wirtschaftsgüter kann der IFB nicht geltend gemacht werden:

Diese Anlagen wurden nun in der sogenannten Fossile Energieträger-Anlagen-Verordnung taxativ aufgezählt.

Scheiden Wirtschaftsgüter, für die der IFB geltend gemacht worden ist, vor Ablauf der Frist von vier Jahren aus dem Betriebsvermögen aus oder werden sie ins Ausland – ausgenommen im Falle der entgeltlichen Überlassung in einen Mitgliedstaat der EU/des EWR – verbracht, ist der IFB im Jahr des Ausscheidens oder des Verbringens insoweit gewinnerhöhend an­zusetzen (außer bei höherer Gewalt oder behördlichen Eingriffs).

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