Aufwendungen für betrieblich veranlasste Werbung z. B. Inserate in Printmedien, Fernsehwerbung sind abzugsfähig. Siehe dazu auch das Stichwort „Geschenke“.
Aufwendungen für betrieblich veranlasste Werbung z. B. Inserate in Printmedien, Fernsehwerbung sind abzugsfähig. Siehe dazu auch das Stichwort „Geschenke“.