Sponsorzahlungen sind grundsätzlich nicht abzugsfähig. Erfolgt das Sponsoring auf nahezu ausschließlicher wirtschaftlicher Grundlage, d. h. der Sponsor erhält eine angemessene Gegenleistung durch den Gesponserten in Form von Werbeleistungen, so kann eine Abzugsfähigkeit der Sponsorzahlungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.