Schadenersatzleistungen, die auf ein Fehlverhalten der Betriebsinhaberin bzw. des Betriebsinhabers zurückzuführen sind, sind dann abzugsfähig, wenn das Fehlverhalten und die sich daraus ergebenden Folgen der betrieblichen Sphäre zuzuordnen sind.
Schadenersatzleistungen, die auf ein Fehlverhalten der Betriebsinhaberin bzw. des Betriebsinhabers zurückzuführen sind, sind dann abzugsfähig, wenn das Fehlverhalten und die sich daraus ergebenden Folgen der betrieblichen Sphäre zuzuordnen sind.