Instandsetzungsaufwendungen auf Betriebsgebäude stellen grundsätzlich sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar.
Bei der Vermietung an Dritte zu Wohnzwecken müssen sie zwingend auf 15 Jahre verteilt werden.
Instandsetzungsaufwendungen auf Betriebsgebäude stellen grundsätzlich sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar.
Bei der Vermietung an Dritte zu Wohnzwecken müssen sie zwingend auf 15 Jahre verteilt werden.