Für Unternehmer - Auto
Für Unternehmer
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1. Schritt: Rechnung/Umsatzsteuer/Vorsteuer?

Rechnung/Umsatzsteuer (USt)

Die Rechnung ist ohne USt auszustellen. Der österreichische Unternehmer hat dann 20 % Umsatzsteuer an das österreichische Finanzamt abzuführen.

Vorsteuer (VSt)

Der österreichische Unternehmer kann die USt als VSt abziehen, wenn es sich um ein VSt-abzugsberechtigtes Fahrzeug (siehe Liste der VSt-abzugsberechtigten Kfz) handelt oder wenn eine begünstigte Verwendung (Fahrschulkraftfahrzeug, Vorführkraftfahrzeug, Fahrzeug, das ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt ist, Kraftfahrzeug, das mindestens zu 80 % dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder Vermietung dient) vorliegt.

Das Recht auf Vorsteuerabzug besteht auch für bestimmte unternehmerisch genutzte Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen ohne CO2-Ausstoß (z. B. Elektrokraftfahrzeuge) ausgedehnt. Der volle Vorsteuerabzug steht zu, wenn die Anschaffungskosten € 40.000,00 nicht übersteigen. Für jene Pkw, deren Anschaffungskosten überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben darstellen (Anschaffungskosten über € 80.000,00) entfällt der Vorsteuerabzug zur Gänze.

Kurz- oder langfristige Vermietung?

Laut den Umsatzsteuerrichtlinien ist für die Unterscheidung, ob eine kurz- oder eine langfristige Vermietung vorliegt, die tatsächliche Nutzungsdauer des Beförderungsmittels maßgebend, auch wenn die vertraglich vereinbarte Laufzeit davon abweicht.

Kurzfristige Vermietung (bis 30 Tage): Bei der kurzfristigen Vermietung wird der Leistungsort danach bestimmt, wo das Beförderungsmittel dem Leistungsempfänger tatsächlich zur Verfügung gestellt wird.

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