Vor der Zulassung muss die NoVA entrichtet und der Eintrag in die Genehmigungsdatenbank gemacht werden.
Sie benötigen:
Amtlichen Lichtbildausweis, Antragsformular, Typenschein bzw. Bestätigung der Prüfstelle bzw. Einzelgenehmigung bzw. gültige Übereinstimmungserklärung, Kaufvertrag, Versicherungsbestätigung, Meldezettel, Finanzamtsbestätigung (NoVA bezahlt).
Hinweis zur Finanzamtsbestätigung: Die Bestätigung wird erst nach Bezahlung der vorläufigen NoVA ausgestellt.
Zusätzlich bei einem Unternehmen:
- Bestätigung der jeweiligen Kammer bzw. Konzessionsdekret bei freiberuflich Tätigen als Nachweis für den Firmenstandort
- Firmenbuchauszug oder Gewerbeberechtigung bei juristischen Personen als Nachweis für den Firmensitz.