Die NoVA ist bei jeder erstmaligen Zulassung in Österreich fällig. Sie ist beim zuständigen Finanzamt bereits vor der Zulassung zu bezahlen. Dazu muss – wenn ein Unternehmer der Käufer ist – das Steuerformular NOVA 1, bzw. – wenn der Käufer ein Privater ist – das Formular NOVA 2 ausgefüllt werden. Bemessungsgrundlage ist der Nettoverkaufspreis laut der ausländischen Rechnung. Der Steuersatz wird berechnet anhand der Gramm CO2/km.