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Last-Minute Steuertipps

Tipps zu Weihnachtsgeschenken, Spenden und SV-Ausnahme für Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer. ...mehr

Umfassende Verschärfungen in der Betrugsbekämpfung

Betrugsbekämpfung bringt verschärfte Strafbestimmungen für Scheinunternehmen. ...mehr

Voraussichtliche Sozialversicherungswerte für 2025

Die wichtigsten neuen Werte der Sozialversicherung für 2025. ...mehr

Neue BMF-Information für Plattformbetreiber – häufig gestellte Fragen

BMF widmet sich in Frage-Antwort-Katalog häufig gestellten Fragen zum Digitalen Plattformen-Meldepflichtgesetz. ...mehr

Verlängerung eines Bestandsvertrages = erneute Gebührenpflicht?

Achtung: Die Verlängerung eines Bestandsvertrages ist wie ein neues Rechtsgeschäft zu bewerten. ...mehr

Was ist der Partnerschaftsbonus?

Partnerschaftsbonus bringt € 1.000,00 bei gemeinsamer Kinderbetreuung. ...mehr

Tipps für den erholsamen Weihnachtsurlaub für Unternehmerinnen und Unternehmer

Bereiten Sie Ihren kommenden Weihnachtsurlaub gut vor, um auch tatsächlich die notwendige Erholung sicherzustellen. ...mehr

Last-Minute Steuertipps

Münzen, Scheine und Taschenrechner

Neben unseren Steuertipps zum Jahresende aus der vorangegangenen Ausgabe der Steuernews finden Sie hier noch einige Last-Minute-Tipps vor dem Jahreswechsel:

Geschenke an Mitarbeiter

Für die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber sind die Geschenke Betriebsausgaben und mindern als solche den Gewinn. Für die Mitarbeiterin und den Mitarbeiter handelt es sich bei Geschenken
vom Arbeitgeber grundsätzlich um steuerpflichtige Sachzuwendungen. Geldwerte Vorteile aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen sind allerdings bis zu einer Höhe von € 365,00 jährlich und die dabei empfangenen Geschenken bis zu einem Betrag von € 186,00 pro Jahr und Mitarbeiter steuerfrei.

Spenden

Spenden aus dem Betriebsvermögen sind abzugsfähig, wenn sie an Einrichtungen geleistet werden, die ausdrücklich im Gesetz genannt sind oder die in der Liste des Bundesministeriums für Finanzen aufscheinen (https://service.bmf.gv.at/service/allg/spenden/show_mast.asp, Gültigkeitsende beachten).

Zu beachten ist, dass ab 2024 durch das in Kraft treten des Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 die Spendenabsetzbarkeit im Einkommensteuergesetz auf deutlich mehr Organisationen ausgeweitet wurde. Spenden aus dem Betriebsvermögen dürfen 10 % des Gewinns des aktuellen Wirtschaftsjahres vor Berücksichtigung des Gewinnfreibetrages nicht übersteigen. Spenden können als Sonderausgaben bis zur Höhe von maximal 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des jeweiligen Jahres abgesetzt werden. Dabei sind Spenden aus dem Betriebsvermögen einzurechnen.

Ausnahme von der gewerblichen Sozialversicherung (GSVG) für Kleinunternehmer

Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer im Sinne des GSVG mit geringen Umsätzen und Einkünften können unter ganz bestimmten Voraussetzungen bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) eine Ausnahme von der Pensions- und Krankenversicherung für das Jahr 2024 bis zum 31.12.2024 beantragen. Die Erfüllung der Voraussetzungen werden im Nachhinein anhand des Umsatz- und Einkommensteuerbescheides überprüft. Wird diese Ausnahme von der Pflichtversicherung beantragt und genehmigt, ist zu beachten, dass aus der gewerblichen Tätigkeit keine Absicherung in der Pensions- und Krankenversicherung besteht.

Stand: 26. November 2024

Bild: magele-picture - Adobe Stock.com

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